Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert am 15. Februar 2021

§1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die Hostzero GmbH, Möhnestraße 55, 59755 Arnsberg (im Folgenden "Anbieter" genannt) erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (§14 BGB) haben diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien Geltung.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter diese schriftlich bestätigt. Auch der Ausschluss dieser Schriftformklausel bedarf es der Schriftform. Die AGB haben auch dann Geltung, wenn in Kenntnis des Kunden die Leistungen von dem Anbieter vorbehaltlos erbracht wurden.

(3) Der Anbieter ist jederzeit berechtigt diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Werkstage nach Zugang der Abwandlungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter belehrt seine Kunden schriftlich oder per E-Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Abwandlungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 30 Werkstage widerspricht.

§2 Leistungspflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen und Dienste auf Basis der jeweiligen Service Level Agreement. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).

(2) Kunden von der Hostzero GmbH erhalten kostenlosen Support bei plattformbedingten Störungen oder Problemen. Bei technischem Support gewährt der Anbieter dem Kunden keine kostenlose Unterstützung, soweit nichts schriftlich vereinbart wurde. Sofern dies gewünscht und in Anspruch genommen wird, werden die Leistungen gesondert berechnet. Es gelten die gültigen Preise auf der Webseite oder die speziell vereinbarten Entgelte.

§3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E- Mail-Adresse. Änderungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Änderung mitzuteilen, insbesondere Namen, Anschrift, E-Mail Adressen, sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich Zugangsdaten wie z.B. Passwörter streng geheim zu halten. Der Anbieter ist unverzüglich zu informieren, sobald der Kunde Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte Zugang zu dem System haben.

(3) Der Kunde hat die Verantwortung nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand verändert wurde, ein Backup durchzuführen. Die Backups dürfen nicht auf demselben Server gespeichert werden. Der Kunde hat ein vollständiges Backup vor Wartungsarbeiten in den Bereichen Hard- oder Software durchzuführen.

(4) Falls der Kunde mehr als das monatliche Transfervolumen benötigt, ist zusätzlicher Datentransfer kostenpflichtig. Der Kunde wird bei Erreichen des Limits mit einer E-Mail benachrichtigt. Zusätzliche Datentransferpreise sind der Webseite zu entnehmen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich die Infrastruktur nach den Richtlinien der Hostzero GmbH zu betreiben.

Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen, dann ist der Kunde zu Vertragsstrafen verpflichtet. Der Anbieter ist außerdem berechtigt die Leistungen sofort einzustellen.

§4 Vertragsdauer, Kündigung und Verpflichtungen

(1) Der Vertrag beginnt mit der Bestellung der Dienstleistung und wird mit einer Mindestvertragslaufzeit von einen Monat geschlossen. Verträge mit Mindestvertragslaufzeit verlängern sich automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit, wenn der Kunde nicht spätestens 2 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Vertragsperiode kündigt.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Kunde einen Zahlungsverzug der offenen Beträge von mehr als 30 Tagen hat.
  2. eine grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet besteht.
  3. der Kunde seine zur Verfügung gestellten Inhalte nicht abändert, trotz Abmahnungen seitens des Anbieters. Bei Vertragsverstößen hat der Kunde in einer angemessenen Frist auf die Abmahnungen zu reagieren.

(3) Sollte der Kunde seine Domains nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Providers gestellt haben, ist der Anbieter berechtigt, die Domain im Namen des Kunden freizugeben oder die Domain in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen.

(4) Kündigungen müssen per Post oder Fax eingereicht werden, damit diese wirksam werden.

(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Spätestens 10 Tage nach Vertragsende kann der Anbieter sämtliche auf dem System befindlichen Daten des Kunden löschen.

§5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Hostzero GmbH bucht die vereinbarten Entgelte des Auftragnehmers im Voraus für die jeweilige Vertragsperiode innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung vom Kunden ab. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollten dem Anbieter durch die Zahlungsverweigerung Kosten entstehen, wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.

(2) Sollte der Kunde als Zahlungsmöglichkeit Rechnung ohne Abbuchungsauftrag ausgewählt haben, ist die Rechnung innerhalb von 5 Tagen zu begleichen.

(3) Der einzuziehende Betrag wird auf Ihrer Kreditkartenabrechnung als "Hostzero GmbH" ausgewiesen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt die Gebühren für den Geldtransfer in Rechnung zu stellen.

(5) Rechnungen werden im Kundenkonto für 6 Monate bereitgestellt und per E-Mail als Anhang zugestellt. Bei Zustellungswunsch per Brief ist der Anbieter dazu berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Bei rückwirkender Rechnungsänderung, welche nicht durch das Verschulden von dem Anbieter zustande kommt, besteht die Berechtigung eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

(6) Sollte der Kunde mit den Zahlungen in Verzug kommen, dann ist der Anbieter dazu berechtigt Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich zu berechnen. Die Dienstleistungen des Kunden, sowie des Kunden des Wiederverkäufers, können nach mehr als 30 Tage Zahlungsverzug gesperrt werden.

§6 Internetdomains

(1) Bezieht der Kunde über den Anbieter eine Domain, dann fungiert der Anbieter lediglich als Vermittler. Es kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zu Stande. Es gelten die Pflichten der jeweiligen Vergabestelle.

(2) Der Anbieter hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Es wird deshalb keine Gewähr übernommen, dass die für den Kunden beantragte Domain frei von Rechten Dritter oder einzigartig ist oder auf Dauer Bestand hat. Diese Regelung gilt auch für die Vergabe von Subdomains.

(3) Der Kunde überprüft vor der Beantragung seiner Domain, dass diese keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.

(4) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird der Anbieter hiervon unverzüglich informieren. Umgekehrt wird auch der Anbieter den Kunden in Kenntnis setzen, wenn der Anbieter aufgefordert wird, die Domain des Kunden abzugeben. Der Anbieter ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheiten für mögliche Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 3.000 € in Worten: dreitausend) stellt.

(5) Der Kunde stellt in jedem Fall der Hostzero GmbH von allen Schäden und Ansprüchen frei, der durch Internetdomains entsteht.

§7 Nutzungseinschränkungen und Rechte Dritter

(1) Die abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner, sowie die verwendeten Schlüsselwörter in Suchmaschinen dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es auch nicht gestattet pornographische Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographischen und/oder erotischen Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.

(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Webpräsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu überprüfen. Falls der Anbieter einen Rechtsverstoß erkennt, wird der Kunde umgehend informiert. Der Kunde ist dazu verpflichtet die Inhalte abzuändern. Sollte dies nicht innerhalb einer angemessen Frist passieren, ist der Anbieter berechtigt die Webpräsenz zu sperren.

(3) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Anbieter die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Anbieter hiermit frei.

(4) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verpflichtet sich der Kunde unter Ausschluss der Annahme einer Fortsetzung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3.000 (in Worten: dreitausend Euro).

§8 Urheberrechte und Lizenzvereinbarungen

(1) Für die eigenentwickelte und fremde Software, Programme und Scripte wird dem Kunden ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Es ist nicht gestattet Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

(2) Das Nutzungsrecht des Kunden endet durch Beendigung des Vertrags. Der Kunde verpflichtet sich alle Daten der Software und Dokumentationen zu vernichten, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

§9 Gewährleistung

(1) Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf sämtliche Mängel zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden und schriftlich mitzuteilen. Eventuelle Mängel sind zu dokumentieren, allerdings muss vorher eine Problemanalyse seitens des Kunden mithilfe der zur Verfügung gestellten Dokumentation von dem Anbieter angefertigt werden. Die Mängel sind innerhalb von einer Woche zu melden.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich die Mängel in einen angemessen Zeitraum zu beheben. Sollten die Mängel nur zum Teil behoben werden, dann gewährt der Anbieter dem Kunden einen Preisnachlass. Der Preisnachlass bemisst sich nach dem Erfüllungsgrad der Dienstleistung.

(3) Es kann im Rahmen einer Mängelbehebung ein neues Programm und/oder ein Entwicklungsstand installiert werden, falls dies nicht zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen führt. Bei einer möglichen Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Anbieter nach Kräften zu unterstützen.

(4) Der Anbieter setzt den Kunden in Kenntnis, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist alle Anwenderkombinationen fehlerfrei laufen zu lassen. Zusätzlich kann die Software nicht vor Manipulation durch Dritte geschützt werden. Es wird nicht seitens des Anbieters garantiert, dass die zur Verfügung gestellten Ressourcen und Software den Anforderungen des Kunden genügen. Der Anbieter garantiert nicht, dass die eingesetzte Software des Kunden fehlerfrei läuft. Es wird seitens der Hostzero GmbH garantiert, dass zum Zeitpunkt der Auslieferung unter normalen Einsatzgebieten gemäß der Dokumentation die Software funktioniert.

§10 Haftung

(1) Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, wird keine Haftung übernommen.

(2) Der Anbieter haftet für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung der Höhe nach unbegrenzt. Die Haftungsbeschränkung gelten nicht für zurechenbare Köper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. 12.500 €).

(4) Verstößt der Kunde mit dem Inhalt seiner Internetseiten gegen in §8 genannten Pflichten, so haftet er für alle hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden, die dem Anbieter entstanden sind.

§11 Gerichtsstand

(1) Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Paderborn. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§12 Freistellung

(1) Der Kunde verpflichtet sich dem Anbieter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz-, Straf- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Änderungen gelten als angenommen, wenn zugestimmt oder nach 30 Tagen nicht abgelehnt werden.

(2) Alle Erklärungen von der Hostzero GmbH können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

(3) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber den Anbieter nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

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